Statuten
I. NAME, SITZ UND ZWECK
Unter dem Namen Reitverein Falknis besteht auf unbestimmte Dauer ein Verein gemäss Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Maienfeld. Er bezweckt:
- den Reitsport zu erhalten und zu fördern,
- die Gemeinschaft und den Teamgeist unter den Mitgliedern zu pflegen,
- eine artgerechte Haltung und gutes Training der Reitpferde sicherzustellen,
- den Unterhalt und die Erhaltung des Reisportzentrums Maienfeld.
Die Vereinsmitglieder betreiben fairen Reitsport. Sie enthalten sich jeder Form der unlauteren Beeinflussung und Manipulation von Sportwettkämpfen und befolgen die entsprechenden Vorschriften von Swiss Equestrian sowie die Ethik-Statut von Swiss Olympic.
Der Verein ist Mitglied des Verbandes Ostschweizerischer Kavallerie- und Reitvereine (OKV).
II. MITGLIEDSCHAFT UND SUPPORTER
Der Verein besteht aus:
- Aktivmitglied
- Jugendmitglied
- Ehrenmitglied
- Supporter
Aktivmitglied
Aktivmitglied kann werden, wer:
- das 18. Lebensjahr erreicht hat,
- sich beim Vorstand anmeldet,
- ein Bewährungsjahr absolviert,
- und an der Generalversammlung offiziell aufgenommen wird.
Voraussetzung ist, dass die Person sich mit den Statuten des Vereins einverstanden erklärt und:
-
aktiv an Vereinsveranstaltungen mitarbeitet,
-
an der jährlichen Generalversammlung teilnimmt.
-
den Mitgliederbeitrag entrichtet.
Der jährliche Mitgliederbeitrag wird durch die Generalversammlung festgelegt.
Jugendmitglied
Der Sektion Jugend beitreten kann, wer:
- zwischen 10 und 18 Jahre alt ist,
- aktiv an Vereinsveranstaltungen mitarbeitet,
- den Mitgliederbeitrag entrichtet.
Die Jugendlichen können an der Generalversammlung teilnehmen, jedoch noch ohne Stimm- und Wahlrecht. Der jährliche Mitgliederbeitrag wird durch die Generalversammlung festgelegt.
Ehrenmitglied
Ehrenmitglied kann werden, wer:
- mindestens 60 Jahre alt ist,
- seit mindestens 20 Jahren Mitglied des Vereins ist,
- und sich in besonderem Mass für den Verein engagiert hat.
Die Ernennung erfolgt durch den Vorstand. Ehrenmitglieder sind vom Mitgliederbeitrag befreit.
Supporter
Supporter sind Personen, die den Verein mit einem jährlichen Beitrag unterstützen (Höhe wird von der Generalversammlung bestimmt).
- Sie haben kein Stimm- und Wahlrecht,
- dürfen aber an der Generalversammlung teilnehmen.
Austritt und Ausschluss
- Der Austritt muss schriftlich dem Vorstand mitgeteilt werden.
- Bei Verstössen gegen die Statuten oder bei Gefährdung des Vereinsrufs kann ein Ausschluss durch die Generalversammlung erfolgen.
- Wer trotz Mahnung den Beitrag nicht bezahlt, wird per 31. Dezember automatisch von der Mitglieder- oder Supporterliste gestrichen.
- Ausgetretene oder ausgeschlossene Personen verlieren alle Ansprüche gegenüber dem Vereinsvermögen.
- Ein Austritt entbindet nicht von der Bezahlung des Mitgliederbeitrages für das laufende Vereinsjahr.
III. ORGANISATION
Die Organe des Vereins sind:
-
Generalversammlung
-
Vorstand
-
Rechnungsrevisoren
-
Organisationskomitee (für Veranstaltungen)
Generalversammlung
Die Generalversammlung findet jährlich im ersten Quartal statt. Eine ausserordentliche GV wird einberufen, wenn:
- der Vorstand es für nötig hält, oder
- mindestens 20 % der Aktivmitglieder dies schriftlich verlangen.
Aufgaben der GV:
- Genehmigung des Protokolls der letzten GV
- Genehmigung des Jahresberichtes des Präsidenten
- Bericht der Revisoren und Genehmigung der Jahresrechnung
- Wahl des Vorstands und der Revisoren
- Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern und Supportern
- Festlegung der Mitglieder- und Supporterbeiträge
- Genehmigung des Jahresprogramms und des Budgets
- Behandlung von Anträgen
Anträge von Mitgliedern müssen mindestens 10 Tage vor der GV schriftlich beim Vorstand eingereicht werden, um verbindlich behandelt zu werden.
Jedes Aktiv- und Ehrenmitglied hat eine Stimme (keine Stellvertretung möglich). Beschlüsse werden mit Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. Bei Wahlen gilt im ersten Wahlgang das absolute Mehr, in weiteren Wahlgängen das relative Mehr.
Vorstand
Der Vorstand besteht aus dem/der Präsident:in sowie 4-6 Vorstandsmitgliedern. Im Vorstand sollen die Geschlechter ausgewogen verteilt sein. Mit Ausnahme des/der Präsident:in konstituiert sich der Vorstand selbst.
- Die Amtsdauer des/der Präsident:in beträgt 1 Jahr
- Die übrigen Vorstandsmitglieder werden für 3 Jahre gewählt
- Wiederwahl ist möglich
Aufgaben des Vorstands:
- Organisation der Vereinsaktivitäten
- Verwaltung des Vereinsvermögens
- Erstellung des Budgets
- Sorgt in allen Belangen für das Wohlergehen des Vereins
- Durchführung von Sitzungen bei Bedarf
- Organisation von Unterhalt und Erhalt der Infrastruktur des Reitsportzentrums
Für Beschlüsse und Wahlen gelten die gleichen Regeln wie bei der Generalversammlung.
Rechnungsrevisoren
Sie werden für drei Jahre gewählt und prüfen die Jahresrechnung. Sie erstatten der Generalversammlung Bericht und beantragen Entlastung vom Vorstand.
Organisationskomitee
Für grössere Veranstaltungen (z. B. Pferdesporttage, Lizenz, Patrouillenritt, etc.) kann der Vorstand ein Organisationskomitee zusammensetzen. Dieses ist befugt, im Sinne des Vereins zu handeln und Ressourcen zu nutzen.
IV. FINANZEN
Die finanziellen Mittel des Vereins bestehen aus:
- Mitglieder- und Supporterbeiträgen
- Einnahmen aus Veranstaltungen und dem Reitsportzentrum
- Zuwendungen
Die Einführung von Bussen bedarf eines separaten Reglements, das von der GV genehmigt werden muss. Für Verbindlichkeiten haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen.
V. STATUTENÄNDERUNG UND AUFLÖSUNG
- Statuten können durch Beschluss der Generalversammlung geändert werden.
- Eine Vereinsauflösung ist mit einfacher Mehrheit möglich.
- Im Falle einer Auflösung entscheidet die Generalversammlung über die Verwendung des Vereinsvermögens.
VI. DATENSCHUTZ
Der Vorstand regelt die Bearbeitung und Verwendung von personenbezogenen Daten seiner Mitglieder in einem separaten Reglement.
VII. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Diese Statuten treten mit ihrer Annahme durch die Generalversammlung sofort in Kraft und ersetzen die Statuten vom 28. Januar 1995.
